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November 2018 – Frau Hardt bildete sich zum Thema Abrechnung fort

Unsere Mitarbeiterin Christin Hardt hat ein Seminar zum Thema Festzuschüsse der Krankenkassen zu Zahnersatz absolviert. Die Fortbildung hatte den Titel „Basiskurs ZE – Die Einführung in das Festzuschusssystem“ und war in zwei Teile zu je vier Stunden aufgeteilt. Teil 1 richtete sich an alle Praxismitarbeiter, die noch nicht im Festzuschusssystem abgerechnet haben. In Teil 2 wurden die Inhalte des ersten Teils wiederholt, vertieft und ausgebaut.

Das Festzuschusssystem der Krankenkassen

Bei Zahnersatz übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der anfallenden Kosten: Sie zahlen einen Festzuschuss von 50 Prozent für die sogenannte Regelversorgung (eine Art Standard-Zahnersatz). Den Rest müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient selbst zahlen.

Der Betrag, den die Kassen zahlen, ist auch unabhängig davon, ob Sie sich für diese Regelversorgung oder für einen höherwertigen, z. B. ästhetischeren Zahnersatz entscheiden. Sie müssen alle über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten tragen.

Für Patienten mit geringem Einkommen gelten Härtefallregelungen.